EM-Dekoration am Haus und am Auto – Was ist erlaubt?

Deutschlandfahne BalkonDeutschland ist im Fußballfieber. Millionen von Fans fiebern mit der deutschen Mannschaft, halten vor Spannung die Luft an, wenn der Gegner in den Strafraum eindringt, und jubeln lautstark bei einem Tor. Die Fußballleidenschaft ist im ganzen Land nicht nur spürbar, sondern auch sichtbar. Schwarz-rot-goldene Fahnen an Autos und Hauswänden gehören mittlerweile ebenso zur Fußballmeisterschaft wie Bier, Chips und Public Viewing. Unzählige Deutsche schmücken zur EM ihre Wohnung und ihr Auto in den Nationalfarben. Doch wie viel Dekoration ist erlaubt? Dürfen Vermieter oder genervte Nachbarn den Deutschlandschmuck verbieten?

EM-Dekoration auf dem Balkon

Bei der EM-Dekoration in der eigenen Wohnung ist grundsätzlich alles erlaubt, solange niemand beeinträchtigt wird. Das heißt, Sie dürfen auch ohne Einverständnis der Nachbarn oder des Vermieters Ihren Balkon in Deutschland-Farben schmücken. Ein “Plakat- oder Fahnenverbot“ im Mietvertrag bezieht sich immer nur auf Fahnen mit politischem Inhalt, polarisierenden oder verhetzenden Äußerungen. Aber beachten Sie: Zu Ihrer Mietwohnung gehört immer nur die betretbare Fläche. Wenn Sie außenliegende Fensterbretter und den Raum jenseits der Balkonbrüstung dekorieren wollen, sollten Sie im Zweifelsfall einfach den Vermieter um Erlaubnis fragen. In der Regel wird der Vermieter sicher nichts gegen das Anbringen einer normalgroßen Fahne einzuwenden haben. Die Fahne darf allerdings nicht bis zum Nachbarn herunterhängen und ihm die Sicht versperren. Zudem dürfen Sie beim Anbringen der EM-Dekoration das Mauerwerk nicht beschädigen. Wenn Sie zum Befestigung der Fahnen eine Halterung anbringen wollen, benötigen Sie das Einverständnis des Vermieters. Achten Sie auch unbedingt darauf, dass die Dekoration sturmsicher befestigt ist, damit sie bei einem Unwetter keinem auf den Kopf fällt. Denn wird durch eine herabstürzende Fahne ein Fahrzeug beschädigt oder ein Passant verletzt, so werden Sie dafür haftbar gemacht.

Schwarz-Rot-Gold im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist kein Bestandteil des angemieteten Wohnraums, weshalb Sie den gemeinsamen Hausflur nicht nach Belieben mit Fahnen und Wimpelketten verzieren können. Am besten reden Sie vorher mit den Wohnungsnachbarn und dem Vermieter. Wenn Sie nicht gerade einen absoluten Fußballmuffel als Nachbarn haben, hat die Hausgemeinschaft sicher nichts gegen eine zeitweise Dekoration des Gemeinschaftseigentums. Aber Achtung. Selbst wenn Sie das Einverständnis aller Mieter und des Vermieters haben, ist zu viel EM-Dekoration im Hausflur aus Brandschutzgründen bedenklich, denn Fahnen und weitere schwarz-rot-goldene Papier-Deko fangen schnell Feuer und gefährden im Notfall das Leben der Hausbewohner. Übertreiben Sie es also nicht!

Autofahnen, Spiegel-Überzieher und mehr

Auto Deutschland DekorationSelbst für das eigene Fahrzeug gibt es inzwischen zahllose Fanartikel, mit der Sie Ihrer Freude am Fußball Ausdruck verleihen können. Beliebt sind zum Beispiel Aufkleber, schwarz-rot-goldene Überzieher für die Seitenspiegel oder kleine Autofahnen. Auch bei der Dekoration des Autos ist grundsätzlich alles erlaubt, sofern die Verkehrssicherheit durch das Ausleben der Fanleidenschaft nicht beeinträchtigt wird. Selbstverständlich muss der Fahrer trotz EM-Dekoration immer freie Sicht haben. Außerdem dürfen Kennzeichen, Bremslichter und Ähnliches nicht verdeckt sein. Deswegen sind zum Beispiel bei Autos, bei denen der Blinker in die Seitenspiegel integriert ist, Spiegelsocken verboten. Wenn Sie Ihr Auto in ein schwarz-rot-goldenes Fanfahrzeug verwandeln, müssen Sie natürlich unbedingt darauf achten, dass sämtliche Dekoration fest verankert ist. Fahnen und Co. dürfen sich während der Fahrt nicht lösen oder abbrechen, andernfalls müssen Sie als Fahrzeughalter im Schadensfall mit einer Schadenersatzforderung rechnen. Beispielsweise sollten die weit verbreiteten Klemmfähnchen bei schnelleren Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften zur Sicherheit abgenommen werden.

Quellenangabe / Bild

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