Einführung in die Heraldik Teil 2: Die Bestandteile eines Wappens

Bestandteile eines WappensWappen und wappenähnliche Bilder sind allgegenwärtig. Städtische Wappen zieren amtliche Dokumente der Stadtverwaltungen, Reisepässe, öffentliche Verkehrsmittel oder auch die Portale alter Rathäuser. Auch Personenwappen und Familienwappen begegnen uns nahezu tagtäglich auf vielen verschiedenen Gegenständen (z. B. Möbeln, Bestecke, Teller, Fußböden und Etiketten von Weinflaschen) oder auch auf alten Bauwerken wie Residenzen und Burgen. Nachdem wir im ersten Teil der Reihe „Einführung in die Heraldik“ die unterschiedlichen Wappenarten näher vorgestellt haben, gehen wir heute auf die wichtigsten Bestandteile eines Wappens ein.

Obligatorische Elemente eines Familienwappens

Familienwappen sind ein bleibendes Zeichen für die Zusammengehörigkeit einer Familie und erfreuen sich großer Beliebtheit. Die farbenfrohen und einprägsamen Wappen symbolisieren aber nicht nur die Verbundenheit in der Familie, sondern können auch für Werbezwecke genutzt werden, um auf einer Visitenkarte oder auf der Ware selbst für das Familienunternehmen zu werben. Heutzutage gibt es verschiedene Anbieter, welche die Erstellung eines individuellen Familienwappens gemäß den aus dem Mittelalter stammenden Regeln der Heraldik anbieten. Bei Familienwappen handelt es sich immer um sogenannte Vollwappen. In der deutschsprachig geprägten Wappenkultur bestehen diese Familienwappen aus den folgenden obligatorischen Elementen: der Schild, der Helm, die Helmdecke und die Helmzier. Nur wenn das Familienwappen all diese Elemente enthält, ist es in Deutschland registrierfähig. Bei der Gestaltung von Gegenständen wie Briefköpfen, Familienbüchern und Ahnentafeln oder Familien- und Werbefahnen kann das Wappen als Vollwappen oder auch nur allein mit dem Wappenschild dargestellt werden.

Das Wappenschild
Der Wappenschild mit der Schildfigur ist der wichtigste Bestandteil des Wappens und darf bei der Darstellung eines Wappens niemals fehlen. Nur der Schildinhalt, also das in dem Wappenschild dargestellte Bild, kann als Wappen bezeichnet werden. Im Laufe der Geschichte hat sich die Darstellungsform des Wappenschildes mehrmals geändert. Angepasst an den jeweiligen Zeitgeschmack wechselte die äußere Gestalt des Schildes von dem mandelförmigen Schild (auch als Normannenschild bezeichnet) über eine Dreiecksform in ein tartschenförmiges Schild. Die Schildform ist aber nicht nur zeitabhängig, sondern auch landesabhängig. So gibt es je nach Land auch ovale, herzförmige, runde und mit Speerruhe gestaltete Schilder. In Deutschland sind heutzutage vor allem halbkreisförmige Schilder üblich, die dem Buchstaben U ähneln.

verschiedene Wappen
Heraldische Wappen mit unterschiedlichen Helmformen und Schildformen

Der Wappenhelm
Ein weiterer wichtiger Bestandteil von Familienwappen ist der Wappenhelm, der auf dem oberen Schildrand sitzt. Ebenso wie der Schild wandelte sich auch die Form des Wappenhelms mit der Mode und der Rüstungstechnik. Zu den ältesten Helmen gehören der Topfhelm und der Kübelhelm aus dem 12. Jahrhundert, welche später durch den Bügelhelm abgelöst wurden. Ab dem 15. Jahrhundert befindet sich auf den Wappen von adeligen Familien vor allem der Spangenhelm, während bei bürgerlichen Wappen meistens sogenannte Stechhelme verwendet wurden. Durch die Verwendung von unterschiedlichen Helmformen sollte auf den ersten Blick der Unterschied zwischen bürgerlichen Familienwappen und adeligen Wappen erkennbar sein. Einige Familienwappen haben auf dem Wappenhelm noch eine Krone oder Wulst.

Die Helmdecke
Die Helmdecke ist meist besonders ausladend und dekorativ gestaltet. An ihr konnten die Wappenmaler ihre Kunstfertigkeit beweisen, ohne die heraldischen Regeln zu verletzen. Typische Gestaltungsmerkmale sind Bänder oder Blattwerk. Grundsätzlich entspricht die Gestaltung der Helmdecke stets der Art des Helmes. Eine einfache Helmdecke gehört zum Beispiel auf den Topfhelm, während die heutigen reich verzierten Helmdecken mit den moderneren Bügelhelmen kombiniert werden.

Die Helmzier
Die Helmzier wird auch als Helmfigur oder Helmkleinod bezeichnet. Sie ist unmittelbar mit dem Wappenhelm verbunden und zeigt immer in die gleiche Richtung wie der Helm. Das heißt, wenn der Helm von vorne gesehen werden soll, so muss auch die Helmzier vorwärts gerichtet sein. In der Helmzier der Familienwappen wiederholt sich in den meisten Fällen die Schildfigur, welche oftmals noch um weitere Elemente wie zum Beispiel Geweihe, Büffelhörner oder Flügel erweitert wird. Diese Helmzier bildet zusammen mit dem Helm, der Helmdecke und der Krone oder Wulst das Oberwappen.

Fakultative Bestandteile eines Familienwappens

Neben diesen obligatorischen Bestandteilen von Familienwappen existieren auch noch fakultative Bestandteile, welche zur Gestaltung von Wappen verwendet werden können. Dies können zum Beispiel Rangkronen, Orden oder heraldische Prachtstücke wie Schildhalter, Wappenmäntel Wappenzelte oder auch Wappensprüche sein. Die Wappensprüche (bzw. Devisen oder Wahlsprüche) befinden sich meist auf einem gewundenen oder gefalteten Spruchband unter dem Wappenschild.

Quellenangabe / Bild

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