Gesetzliche Bestimmungen
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur am 31.12 von Personen über 18 Jahre abgebrannt werden. Zu anderen Zeiten wird eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt benötigt. Entsprechende Bestimmungen sind einzuhalten!
Möchten Sie während des Jahres Kleinfeuerwerk der Klasse II (sog. Silvester-Feuerwerk) abbrennen? Hierzu benötigen Sie eine Bezugsgenehmigung ( zur Vorlage bei Ihrem Händler ) und eine Freistellung vom Verwendungsverbot.
Sie füllen ganz einfach einen Antrag komplett aus und reichen diesen bei dem Ordnungsamt ein, in dessen Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk abgebrannt werden soll:
• Antragsteller: (Name und Privatanschrift)
• Anschrift des zuständigen Ordnungsamtes
Begründung:
Hochzeitsfeiern, besondere Geburtstage, Jubiläen, Firmengründungen u.ä.
Veranstaltungsort:
genaue Anschrift des Veranstaltungsortes
Ort, Datum, Unterschrift
Durchführung durch:
Name desjenigen, der das Feuerwerk abbrennt.
Datum und Unterschrift!
Je nach Veranstaltungsort kann das zuständige Ordnungsamt Auflagen erteilen, z.B. ausreichenden Brandschutz verlangen ( z.B. Bereitstellung von Feuerlöschgeräten) oder auch Artikel ausklammern, von denen eine Gefahr für z.B. reetgedeckte Häuser ausgeht (z.B. Raketen). Diesen Auflagen kann nicht widersprochen werden.
Bitte beachten: Der Antrag sollte dem Ordnungsamt mindestens 14 Tage vor dem Abbrandtermin vorliegen.
Falls Sie das Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abbrennen, muß auch eine Zustimmung des Grundstückbesitzers eingereicht werden.
Tipp: Um das Genehmigungsverfahren zu erleichtern, sollten Sie eine grobe Skizze vom Abbrandort gleich bei der Antragstellung einreichen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt z.B. in Berlin € 25,- Sollte eine Ortsbesichtigung notwendig sein ( falls der Behörde der Abbrandort nicht bekannt ist ), fallen dort zusätzlich € 25.- an.
Die Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erworben und abgebrannt werden.
Hier kommen Sie zum Antragsformular.
Beispiele für Klasse-II Feuerwerk:
Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung.
Serie FX, unser neu konzipiertes Verbundfeuerwerk, ist hier von Vorteil, da eine Zündung mehrere aufeinanderfolgende Effekte auslöst. Oder aber Sie entscheiden sich für eines der durch unsere Feuerwerker zusammengestellten Sortimente Paris, Berlin und New York.
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