Die Klassen III und IV sollen nicht mit abgebrannt werden, daher ist auch kein Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich. Ferner beantragen wir die zur Beschaffung des vorgesehenen Kleinfeuerwerks (Sonnen, Fontänen, Raketen etc.) notwendige Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 (1) der 1. SprengV [siehe hierzu § 21 (1)]. Ich versichere / Wir versichern, daß das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in § 24 (1) der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt sind.
Begründung (Anlaß):
Veranstaltungsort/Tag/Uhrzeit (Zeitraum):
Durchführung durch ( Name/Anschrift der verantwortlichen Person ):
_________________ ___________________________________
Datum Unterschrift